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   BFH, 30.03.1983 - I R 2/80   

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https://dejure.org/1983,17327
BFH, 30.03.1983 - I R 2/80 (https://dejure.org/1983,17327)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1983 - I R 2/80 (https://dejure.org/1983,17327)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1983 - I R 2/80 (https://dejure.org/1983,17327)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 08.12.1988 - IV R 143/86

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Rückstellungen für

    Er ist hierbei stets zu dem Ergebnis gelangt, daß die Pensionszusage nicht betrieblich veranlaßt sei und daß die Leistungen des Arbeitgebers den Gewinn nur im Umfang der gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung mindern können (BFH-Urteile vom 9. März 1983 I R 212/79, nicht veröffentlicht - NV - vom 30. März 1983 I R 2/80, NV; vom 16. Januar 1986 III R 198, 199/84, NV; Beschluß vom 8. Mai 1985 I S 6/85, NV).

    Auf diese Sachlage ist bereits in den Verfahren I R 2/80 und I S 6/85 hingewiesen worden.

  • BFH, 07.02.1990 - X R 63/87

    Berücksichtigung einer Pensionszusage bei der Festsetzung der Einkommenssteuer -

    Es kann dahinstehen, ob dieser Erklärung deshalb keine rechtliche Bedeutung zukommt, weil die geschuldete Leistung nicht bestimmbar (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 17. Mai 1966 - 3 AZR 477/65, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AP -, § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 110), sondern in das freie Belieben des Arbeitgebers gestellt war (so zu gleichlautenden Betriebsvereinbarungen BFH-Urteile vom 30. März 1983 I R 2/80, nicht veröffentlicht - NV - vom 8. Dezember 1988 IV R 145-149/86, NV; vom 28. April 1989 III R 60/87, NV), oder ob - ausgehend von der Rechtsprechung des BAG zur Wirksamkeit sog. Blankettzusagen - eine den Kläger bindende Ruhegeldzusage vorlag, deren Leistungsumfang er gemäß § 315 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nach billigem Ermessen bestimmen konnte (vgl. BAG-Urteile vom 23. November 1978 - 3 AZR 708/77, AP, § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 181; vom 13. März 1975 - 3 AZR 446/74, AP, § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 167).
  • BFH, 28.04.1989 - III R 60/87

    Formgerechte Geltendmachung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs -

    Es hat hierbei auf das zu einer gleichlautenden "Betriebsvereinbarung" ergangene BFH-Urteil vom 30. März 1983 I R 2/80, NV Bezug genommen.
  • BFH, 08.05.1985 - I S 6/85

    Zuständigkeit des Bundesfinanzhofes für einen Antrag auf Aussetzung der

    In der nicht zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung des Senats vom 30. März 1983 I R 2/80, die zwar einen anderen Steuerpflichtigen betraf, aber eine gleichlautende Betriebsvereinbarung zu beurteilen hatte, wurde zu der Klausel "außerordentliche Leistungen" ausgeführt, deren Vorliegen könne nicht nach objektiven Maßstäben, sondern nur nach dem Ermessen des Unternehmers bestimmt werden.
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